Breitbandausbau
Übersicht der Förderverfahren
Die Gemeinde Bastheim ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsteilen/Ortsbereichen massiv zu verbessern.
Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie -BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) voranzutreiben.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Bastheim durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
10. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 04.11.2014)
9. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 04.11.2014)
8. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 28.10.2014)
7. Auswahlverfahren – Ergebnis (01.10.2014)
6. Auswahlverfahren – Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 14.04.2014)
5. Vorabregulierung – Ergebnis (Veröffentlichung vom 14.04.2014)
4. Markterkundungsverfahren – Ergebnis (Veröffentlichung vom 14.04.2014)
3. Markterkundungsverfahren (Veröffentlichung vom 23.01.2014)
2. Bedarfsermittlung – Ergebnis (Veröffentlichung vom 23.01.2014)
1. Bedarfsermittlung – Abfrage (Veröffentlichung vom 05.12.2013)
Veröffentlichung vom 04.11.2014
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier: Fördersteckbrief der Gemeinde Bastheim
Veröffentlichung vom 04.11.2014
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Bastheim und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Bastheim und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 27.10.2014 unterzeichnet.
Herr Klaus Markert (Telekom Deutschland GmbH), Frau Bürgermeisterin Anja Seufert, Herr Frank Reichert (Stabsstelle Kreisentwicklung – Landkreis Rhön-Grabfeld)
Die Bestätigung der Gemeinde Bastheim bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie die Antwort dieser Agentur finden Sie hier:
Veröffentlichung vom 28.10.2014
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 24.10.2014 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Frau Bürgermeisterin Anja Seufert überreicht.
Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Frau Bürgermeisterin Anja Seufert, Herr Staatssekretär Albert Füracker
Veröffentlichung vom 01.10.2014
Auswahlverfahren – Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Der Gemeinde Bastheim lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Bastheim in seiner Sitzung vom 18.09.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Gesellschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die von dieser Gesellschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 04.09.2014 mitgeteilt, dass gegen den Kooperationsvertrag keine Bedenken bestehen.
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Veröffentlichung vom 14.04.2014
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Bastheim definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Die Gemeinde Bastheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie (BbR – herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem
öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Bastheim die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier: Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Bastheim definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 19.05.2014, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Bastheim
Frau Bürgermeisterin Anja Seufert
Obergasse 20
97654 Bastheim
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Veröffentlichung vom 14.04.2014
Vorabregulierung – Ergebnis
Ergebnis der Vorabregulierung und Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger
wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken
Die Gemeinde Bastheim hat die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 10.03.2014 dazu befragt, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.
Die dahingehende Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 26.03.2014 und die Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken finden Sie hier:
Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR und Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 26.03.2014
Veröffentlichung vom 14.04.2014
Markterkundungsverfahren – Ergebnis
Ergebnis der Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012
Die Gemeinde Bastheim hat im Zeitraum vom 23.01.2014 bis zum 07.03.2014 eine Markterkundung entsprechend Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR durchgeführt. Diese Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
Das Ergebnis der Markterkundung können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Die Gemeinde Bastheim setzt das Verfahren mit folgendem (unveränderten) Erschließungsgebiet fort:
Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
Veröffentlichung vom 23.01.2014
Markterkundungsverfahren
Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012
Die Gemeinde Bastheim bittet Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
- ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
- ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
Die vollständige Anfrage an die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze finden Sie hier:
Das festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:
Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat
Sofern ein Netzausbau geplant ist, wird darum gebeten, der Gemeinde Bastheim bis spätestens zum 07.03.2014 einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, an folgende Adresse zuzusenden:
Gemeinde Bastheim
Frau Bürgermeisterin Anja Seufert
Obergasse 20
97654 Bastheim
Veröffentlichung vom 23.01.2014
Bedarfsermittlung – Ergebnis
Veröffentlichung des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfsermittlung
Die Gemeinde Bastheim hat im Zeitraum vom 05.12.2013 bis zum 14.01.2014 eine Bedarfsermittlung im vorläufigen Erschließungsgebiet durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Befragung können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Veröffentlichung vom 05.12.2013
Bedarfsermittlung – Abfrage
Aufforderung der Unternehmen zur Meldung ihres Bedarfes
Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04.12.2013 ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist und in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.
Das vorläufige Erschließungsgebiet umfasst Teilbereiche der Ortsteile
- Bastheim,
- Geckenau,
- Rödles,
- Braidbach,
- Wechterwinkel,
- Simonshof und
- Unterwaldbehrungen.
Der konkrete Umgriff des vorläufigen Erschließungsgebietes (rot schraffierter Bereich) ist folgender Karte zu entnehmen:
Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat
Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie das vorläufige Erschließungsgebiet als PDF-Datei herunterladen und den grundstücksgenauen Umgriff dieses Gebietes betrachten.
Alle Unternehmen, die ihren Sitz im vorläufigen Erschließungsgebiet haben, sind dazu aufgefordert, ihren aktuellen bzw. zukünftigen Bedarf bis spätestens zum 14.01.2014 an die Gemeinde Bastheim zu melden. Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Fragebogen:
Den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen senden Sie bitte per Post an
Gemeinde Bastheim
Frau Bürgermeisterin Anja Seufert
Obergasse 20
97654 Bastheim
oder geben diesen im Rathaus in Bastheim ab. Auch eine Zusendung per Telefax an 09773/9166-29 oder per E-Mail (eingescannt mit Unterschrift) an post@bastheim.de ist möglich.
Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind für Sie freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Durch das Ausfüllen dieses Fragebogens entsteht keine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme/Buchung eines Internetanschlusses.
Soweit sich aus dieser Befragung ein entsprechender Bedarf ergibt, wird ein Ausbau angestrebt, durch welchen alle Anschlussinhaber (Unternehmer und Privathaushalte) im vorläufigen Erschließungsgebiet mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden. Der von Seiten der Unternehmen glaubhaft gemeldete Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream wird stets befriedigt werden. Es ist möglich, dass das festgelegte Erschließungsgebiet im Verlauf des Förderverfahrens geändert wird.
Für Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens bzw. allgemeine Rückfragen stehen Ihnen
- Frau Bürgermeisterin Anja Seufert, Telefon: 09773/9166-0, E-Mail: anja.seufert@bastheim.de sowie die
- Mitarbeiter der Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld, Telefon:
09771/94-304 / -306 / -307, E-Mail: s1@rhoen-grabfeld.de
sehr gerne zur Verfügung.
Ergänzende Hinweise zur Bedarfsabfrage:
1. Unternehmensbegriff
Der Unternehmensbegriff im Sinne der Breitbandrichtlinie wird durch § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert. Dementsprechend fallen auch pauschalierende Land- und Forstwirte gemäß § 24 UStG und Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG unter den Begriff „Unternehmen“.
2. Ermittlung der tatsächlich verfügbaren Downstream- und Upstream-Geschwindigkeit
Die im Fragebogen einzutragende tatsächlich verfügbare Downstream- und Upstream-Geschwindigkeit („gemäß Test“) können Sie auf der Webseite http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/ ermitteln. Bitte beachten Sie die Hinweise zur „optimalen Testumgebung“.
3. Anschlüsse/Objekte außerhalb des festgelegten Erschließungsgebietes
Soweit sich Ihr Anschluss außerhalb des festgelegten Erschließungsgebietes befindet, ist eine Abgabe des Fragebogens nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Gebiete, in welchen aktuell schon eine Übertragungsrate von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream verfügbar ist bzw. in den kommenden 3 Jahren verfügbar sein wird, aus förderrechtlichen Gründen nicht in das Erschließungsgebiet einbezogen wurden. Auch bitten wir Sie zu bedenken, dass die hohe Übertragungsraten nicht am Rande des Erschließungsgebietes endet, sondern auch im weiteren Umgriff noch sehr hohe Bandbreiten erzielt werden können. Da alle Anschlüsse, welche sich im festgelegten Erschließungsgebiet befinden, nach dem Ausbau mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream angebunden sein müssen, wurde das Erschließungsgebiet ggf. auch aus technischen Gründen nicht größer gefasst.
4. Weitere Hinweise
Weitere Informationen zum Förderverfahren finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Breitbandzentrums.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ausbau der Breitbandversorgung
Die Gemeinde Bastheim ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung im Ortsbereich „Wechterswinkel – Hopfenstock“ nochmals signifikant aufzuwerten.
Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Bastheim durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 01.03.2016)
7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 01.03.2016)
6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 01.03.2016)
5. Auswahlverfahren – Ergebnis (Veröffentlichung vom 23.09.2015)
4. Auswahlverfahren – Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 28.04.2015)
3. Markterkundung – Ergebnis (Veröffentlichung vom 28.04.2015)
2. Markterkundung – Bekanntmachung (20.03.2015)
1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (20.03.2015)
Veröffentlichung vom 01.03.2016
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief der Gemeinde Bastheim
Veröffentlichung vom 01.03.2016
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Bastheim und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Bastheim und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 05.11.2015 unterzeichnet.
Herr Klaus Markert (Telekom Deutschland GmbH), Frau Bürgermeisterin Anja Seufert (Gemeinde Bastheim)
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Bastheim finden Sie hier:
Stellungnahme der Gemeinde Bastheim zum Abschluss des Kooperationsvertrages
Veröffentlichung vom 01.03.2016
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 29.02.2016 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Frau Bürgermeisterin Anja Seufert überreicht.
Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Frau Bürgermeisterin Anja Seufert, Herr Staatssekretär Albert Füracker
Veröffentlichung vom 23.09.2015
Auswahlverfahren – Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Die Gemeinde Bastheim hat innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem Netzbetreiber erhalten, welcher im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassenen wurde.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Bastheim in seiner Sitzung vom 17.09.2015 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beschlossen, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Bastheim beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.
Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen werden.
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Veröffentlichung vom 28.04.2015
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Die Gemeinde Bastheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Bastheim die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 05.06.2015, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Bastheim
Frau Bürgermeisterin Anja Seufert
Obergasse 20
97654 Bastheim
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Veröffentlichung vom 28.04.2015
Markterkundungsverfahren – Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014
Die Gemeinde Bastheim hat im Zeitraum vom 20.03.2015 bis zum 27.04.2015 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Bastheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Gemeinde Bastheim setzt das Verfahren mit folgendem (unveränderten) Erschließungsgebiet fort:
Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
Veröffentlichung vom 20.03.2015
Markterkundung – Bekanntmachung
Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Bastheim gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:
1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,
2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und
3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 27.04.2015 an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Bastheim
Frau Bürgermeisterin Anja Seufert
Obergasse 20
97654 Bastheim
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Veröffentlichung vom 20.03.2015
Ergebnis der Bestandsaufnahme
Darstellung der Ist-Versorgung im Ortsbereich „Wechterswinkel – Hopfenstock“
Die Gemeinde Bastheim hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ortsbereich „Wechterswinkel – Hopfenstock“ festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieses Ortsbereiches in der folgenden Karte dargestellt:
Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat
Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterlagen und detailliert betrachten.
Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:
Download (Mbit/s) | <= 15 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up | 16 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up | >= 30 Mbit/s Down / 2 Mbit/s Up | ||||||
Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | |
Vorläufiges Erschließungsgebiet | X | X | X |
Ausbau der Breitbandversorgung – Verfahren 3
Die Gemeinde Bastheim ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Rand- und Außenbereichen nochmals signifikant aufzuwerten.
Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Bastheim durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 13.04.2017)
7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 13.04.2017)
6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 23.03.2017)
5. Auswahlverfahren – Ergebnis (Veröffentlichung vom 26.01.2017)
4. Auswahlverfahren – Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 28.09.2016)
3. Markterkundung – Ergebnis (Veröffentlichung vom 28.09.2016)
2. Markterkundung – Bekanntmachung (10.08.2016)
1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (10.08.2016)
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier: Fördersteckbrief der Gemeinde Bastheim
Veröffentlichung vom 13.04.2017
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Bastheim und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Bastheim und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 04.04.2017 unterzeichnet.
Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Frau Bürgermeisterin Anja Seufert (Gemeinde Bastheim)
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Bastheim finden Sie hier:
Stellungnahme der Gemeinde Bastheim zum Abschluss des Kooperationsvertrages
Veröffentlichung vom 23.03.2017
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 10.03.2017 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Frau Bürgermeisterin Anja Seufert überreicht.
Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Frau Bürgermeisterin Anja Seufert, Herrn Staatssekretär Albert Füracker
Veröffentlichung vom 26.01.2017
Auswahlverfahren – Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Die Gemeinde Bastheim hat innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem Netzbetreiber erhalten, welcher im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurde.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Bastheim in seiner Sitzung vom 19.01.2017 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Bastheim beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.
Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden.
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Veröffentlichung vom 28.09.2016
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Die Gemeinde Bastheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Bastheim die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 07.11.2016, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Bastheim
Frau Bürgermeisterin Anja Seufert
Obergasse 20
97654 Bastheim
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Veröffentlichung vom 28.09.2016
Markterkundungsverfahren – Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014
Die Gemeinde Bastheim hat im Zeitraum vom 10.08.2016 bis zum 19.09.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Die Gemeinde Bastheim setzt das Verfahren mit folgendem (geänderten) Erschließungsgebiet fort:
Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
Veröffentlichung vom 10.08.2016
Markterkundung – Bekanntmachung
Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Bastheim gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:
1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,
2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und
3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 19.09.2016 an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Bastheim
Frau Bürgermeisterin Anja Seufert
Obergasse 20
97654 Bastheim
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Veröffentlichung vom 10.08.2016
Ergebnis der Bestandsaufnahme
Darstellung der Ist-Versorgung in den auszubauenden Ortsbereichen
Die Gemeinde Bastheim hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für einen Ausbau der aktuell noch unterversorgten Rand- und Außenbereichen festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in der folgenden Karte dargestellt:
Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat
Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterladen und detailliert betrachten.
Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:
Download (Mbit/s) | <= 15 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up | 16 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up | >= 30 Mbit/s Down / 2 Mbit/s Up | ||||||
Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | |
Vorläufiges Erschließungsgebiet | X | X | X |
Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Bastheim ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Bastheim durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 03.11.2022)
7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 03.11.2022)
6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 07.10.2022)
5. Auswahlverfahren – Ergebnis (Veröffentlichung vom 23.09.2022)
4. Auswahlverfahren – Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 15.11.2021)
3. Markterkundung – Ergebnis (Veröffentlichung vom 09.11.2021)
2. Markterkundung – Bekanntmachung (21.07.2021)
1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet (21.07.2021)
Veröffentlichung vom 03.11.2022
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier: Fördersteckbrief der Gemeinde Bastheim
Veröffentlichung vom 03.11.2022
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Bastheim und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Bastheim und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 27.10.2022 unterzeichnet.
Von links: Dr. Jörg Geier (Landkreis Rhön-Grabfeld, Leiter der Stabsstelle Kreisentwicklung), Tobias Seufert (1. Bürgermeister der Gemeinde Bastheim), Thomas Andreas Hofmann (Deutsche Telekom Technik GmbH), Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung)
Foto: Louisa Rosin (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung)
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Bastheim finden Sie hier:
Stellungnahme der Gemeinde Bastheim zum Abschluss des Kooperationsvertrages
Veröffentlichung vom 07.10.2022
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie
Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 07.10.2022 bei der Gemeinde Bastheim eingegangen.
Veröffentlichung vom 23.09.2022
Auswahlverfahren – Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Bastheim in seiner Sitzung vom 22.09.2022 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.
Die Gemeinde Bastheim beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Veröffentlichung vom 15.11.2021
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Bastheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Bastheim die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Bastheim behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:
- Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
- Vorlage für die abzugebenden Eigenerklärungen gemäß den Ziffern 5.6, 7.7 und 15 BayGibitR
- Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten und Geodatendiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung -Nutzungsbedingungen- (PDF-Datei)
- Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten als Auftragnehmer (ausfüllbare PDF-Datei)
- Adressliste zum Auswahlverfahren (Excel-Datei / geschützter Download-Link)*
- Kartendarstellung zum Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren
- Entwurf des Kooperationsvertrages (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)
* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Bastheim beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 27.12.2021, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Bastheim
℅ VGem Mellrichstadt
Herrn Bürgermeister Tobias Seufert
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.
Veröffentlichung vom 09.11.2021
Markterkundung – Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Bastheim hat im Zeitraum vom 21.07.2021 bis zum 06.09.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.
Veröffentlichung vom 21.07.2021
Markterkundung – Bekanntmachung
Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198
Die Gemeinde Bastheim gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt „Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet“ gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):
1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?